Richtlinien und rechtliche Grundlagen

Diese Seite informiert über die rechtlichen Grundlagen der Vignettenpflicht in Österreich, die Konsequenzen bei Verstößen und die Möglichkeiten zur Einspruchserhebung. Zum FAQ | Zur Auswahlmatrix

Rechtliche Grundlagen

Die Vignettenpflicht in Österreich ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Das Gesetz verpflichtet alle Fahrzeuglenker, auf mautpflichtigen Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) eine gültige Vignette zu führen. Die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) ist als staatliches Unternehmen für die Erhebung und Kontrolle der Maut zuständig.

Die Höhe der Vignettenpreise wird jährlich durch Verordnung des Bundesministers für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie festgesetzt.

Ersatzmaut bei Verstoß

SituationBetragZahlungsfrist
Sofortzahlung vor Ort (bei Kontrolle)120 €Sofort
Zahlung per Zahlschein (nach Kontrolle)240 €4 Wochen
Verwaltungsstrafe (bei Nichtbezahlung)bis 3.000 €Gerichtlich festgelegt

Grenzen und Ausnahmen

Faktoren-Bewertungstabelle: Vignettenauswahl

BewertungsfaktorGewichtungRelevanz für Entscheidung
Geplante AufenthaltsdauerHochPrimärer Entscheidungsfaktor
Nutzungshäufigkeit pro JahrHochWirtschaftlichkeitsberechnung
FahrzeugklasseMittelTarif-Kategorie bestimmt Preis
ZulassungslandNiedrigKaufkanal-Auswahl
Geplante StreckenMittelStreckenmaut-Zusatzkosten
SaisonalitätMittelJahresvignette vs. Kurzzeitvignette
BudgetrahmenMittelWirtschaftlichkeitsgrenze
Flexibilität des ReiseplansNiedrigStartdatum-Wahl
Mehrere FahrzeugeNiedrigSeparate Vignetten pro Fahrzeug
Auslandsreisen kombiniertNiedrigZusätzliche Vignetten anderer Länder

Obwohl-Regelungen (Sonderfälle)

Obwohl die Vignette digital ist, empfiehlt sich die Aufbewahrung der Kaufbestätigung für mindestens die Gültigkeitsdauer der Vignette.

Obwohl die Kontrolle automatisch erfolgt, können Kontrollbeamte auch manuelle Überprüfungen durchführen und Nachweise verlangen.

Obwohl die Vignette sofort aktiv ist, kann es bei technischen Problemen zu kurzen Verzögerungen in der Datenbankaktualisierung kommen. In solchen Fällen dient die Kaufbestätigung als Nachweis.

Obwohl-Regelungen und Beschwerden

Einspruch gegen Ersatzmaut

Wohin schreiben: ASFINAG Maut Service GmbH, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien oder per E-Mail an [email protected]

Was angeben: Kennzeichen, Datum und Uhrzeit der Kontrolle, Ort der Kontrolle, Kaufbestätigung der Vignette (falls vorhanden), Begründung des Einspruchs

Fristen: Einspruch gegen Ersatzmaut: innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Zahlscheins. Einspruch gegen Verwaltungsstrafe: innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbescheids.

Weitere Instanz: Bei Ablehnung des Einspruchs kann die Angelegenheit an das zuständige Bezirksverwaltungsgericht weitergeleitet werden.

Wichtig: Diese Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken. Für rechtliche Beratung in konkreten Fällen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.